Schweizer Strafrecht

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Strafrecht in der Schweiz

„Strafe muss sein“, aber „im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo). Zwei der bekanntesten Grundsätze im Strafrecht, die aufzeigen, vor welches Dilemma das Strafrecht die Anwälte und Gerichte stellt.

Einerseits besteht ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, dass gravierende Normabweichungen der Individuen durch den Staat bestraft werden sollen, nicht zuletzt um den Verzicht auf Selbstjustiz sicherzustellen. Auf der anderen Seite soll niemand ohne Beweise zum Täter gemacht werden. Beide Positionen sind sinnvoll und nachvollziehbar.

In der Regel ist es die Staatsanwaltschaft, die sich um die Anklage und somit um den Antrag auf Bestrafung kümmert, währenddem die Rechtsanwälte mit der Verteidigung der Beschuldigten betraut sind. Es gibt selbstverständlich aber auch Situationen, in denen der Anwalt auf der „anderen Seite“ anzutreffen ist, so zum Beispiel wenn der Anwalt als Vertreter des Opfers oder des privat klagendes Geschädigten auftritt.

Anders als im Zivilrecht, wo es oft „nur“ um Forderungen geht, sind Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in einem Rechtsgebiet tätig, in welchem es oftmals um gravierende Eingriffe in die Lebensplanung der Mandantinnen und Mandanten geht. Sowohl die Straftaten selbst als auch die Strafen, sind oft bewegend und zwingen dem Strafrechtler bzw. der Strafrechtlerin eine hohe Professionalität ab.

Die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger des LawLand-Netzwerks stehen für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen in Strafrechtsfällen zur Verfügung.

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