Anwalt Strafrecht

Benötigen Sie Hilfe in Sachen:

Straftat | Strafverteidiger | Strafverfahren | Jugendstrafrecht | Strafurteil I Strafbefehl | Einsprache I Opfer | Zeuge | beschuldigte Person I Körperverletzung | Diebstahl | Betrug | SVG I Untersuchungshaft | Festnahme | Gefängnis | Geldstrafe | Einvernahme I Hausdurchsuchung I Aussageverweigerung?

Wir helfen Ihnen, kontaktieren Sie uns!

Dienstleistungen der Anwälte im Schweizer Strafrecht

Pflichtverteidigung (notwendige Verteidigung)

Bei schweren Delikten stellt der Kanton der beschuldigten Person einen Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin zur Seite, der bzw. die von Amtes wegen deren Interessen schützt. Alle Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger des LawLand-Netzwerks übernehmen in verschiedenen Kantonen notwendige Verteidigungen und können von Ihnen im Falle einer Festnahme als Pflichtverteidigung gewünscht werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Amtliche Verteidigung

Bestimmt die beschuldigte Person bei notwendiger Verteidigung trotz Aufforderung keine Wahlverteidigung, so ordnet der Staat eine amtliche Verteidigung an. Dasselbe gilt, wenn die beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Verteidigung zur Wahrung ihrer Interessen geboten ist. Letzteres ist der Fall, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.

Wahlverteidigung (erbetene Verteidigung)

Auch bei minderschweren Delikten ist es oft ratsam, sich im Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren vor Polizei und Staatsanwaltschaft sowie im Hauptverfahren vor Gericht anwaltlich verteidigen zu lassen. Auch für solche Fälle stehen Ihnen die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger des Netzwerks kompetent und engagiert zur Verfügung.

Opfervertretung

Als Opfer einer Straftat haben Sie in der Regel mit der psychischen Aufarbeitung und der physischen Genesung zu tun. Jedes Opfer ist auch geschädigt im Sinne der Strafprozessordnung und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer aber nur dann, wenn es sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als Privatkläger konstituiert. Die Anwältinnen und Anwälte des LawLand-Netzwerks helfen Ihnen, Ihre Rechte im Strafverfahren, aber auch Ihre zivilrechtlichen Forderungen, durchzusetzen.

Anwalt der ersten Stunde

Oft werden die Weichen für ein Strafverfahren in der Anfangsphase gestellt. Sobald eine Person von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, hat sie Anspruch auf eine Verteidigung und damit auf den «Anwalt der ersten Stunde». Dieser ist auch ausserhalb der Bürozeiten erreichbar und begleitet die beschuldigte Person zur ersten Einvernahme. Wenn die beschuldigte Person nicht bereits eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger kennt, die bzw. den sie beiziehen möchte, kann sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Strafrecht des LawLand-Netzwerks kontaktieren.

Straf- und Privatklage

Bei einigen Delikten, welche vor allem aus dem Bereich der Ehrverletzung kommen, verzichtet der Staat auf eine Strafuntersuchung von Amtes wegen. Hier ist der Betroffene gehalten, mittels Strafanzeige und Strafantrag selbst gegen den Täter vorzugehen. Aufgrund der komplexen Formalien ist es auch in solchen Fällen ratsam, sich rechtzeitig beraten und allenfalls sogar vertreten zu lassen. Dies insbesondere, wenn Personen geschädigt wurden und gegen den Täter zivilrechtliche Ansprüche (Schadenersatz, Genugtuung) stellen wollen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, unsere Anwältinnen und Anwälte werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.